Ausschuss für Kreditfragen der öffentlichen Hand

Ausschuss für Kreditfragen der öffentlichen Hand
seit 1975 bestehender Ausschuss zur Koordination der Verschuldungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden. Als Vorgänger existierte seit 1965 der „Runde Tisch“ beim Bundesminister für Wirtschaft, der beratend und empfehlend zu Reihenfolge, Umfang und Ausstattung öffentlicher Anleihen Stellung zu nehmen hatte; mit dem Stabilitätsgesetz durch den  Konjunkturrat abgelöst, der sich 1975 in den eigentlichen Konjunkturrat und den A.f.K.d.ö.H. teilte.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Konjunkturrat für die öffentliche Hand — Konjunktur|rat für die öffentliche Hand,   nach § 18 Stabilitätsgesetz 1967 eingeführtes Gremium, das die zur Erreichung der konjunkturpolitischen Ziele erforderlichen Maßnahmen sowie die Möglichkeiten zur Deckung des Kreditbedarfs der… …   Universal-Lexikon

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